Der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V.

Der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V. ist ein eingetragener (VR München 204400) und als gemeinnützig anerkannter Verein (Bescheinigung des FA München, Abt. Körperschaften). Er wurde am 14. August 2012 zum Vereinsregister angemeldet, nachdem sieben ehemalige Teilnehmer des 11. Fachanwaltslehrgangs für IT-Recht die Gründung beschlossen hatten.

Die Idee

Die Idee zum „Münchner Fachanwaltstag IT-Recht“ wurde in einer der vielen Pausen des 11ten Fachanwaltslehrgangs in München geboren. Viele der Teilnehmer des Lehrgangs waren schon seit Jahren im IT-Recht tätig. Einige waren bereits anerkannte Spezialisten. Die vielen Diskussionen unter den Teilnehmern hatten eine tolle Teamstimmung erzeugt. Wir wollten die entstandenen Kontakte pflegen, vertiefen und weitere Spezialisten kennenlernen. Es sollte ein Netzwerk von Spezialisten entstehen.
Die Gespräche in den Pausen zeigten, dass viele in den unterschiedlichsten Bereichen des IT-Rechts hoch spezialisiert waren und jeder vom anderen etwas lernen könnte.

„Warum bilden wir uns nicht einfach gegenseitig fort?“ war die Frage in einer der Pausen. So kam die Idee auf, einmal jährlich ein Treffen zu organisieren, die sich gegenseitig ihr Know-how vermitteln, am besten gleich als anerkannte Fortbildung.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Fortbildung und Qualifikation für Juristen und Juristinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus dem Bereich Informationstechnologie-Recht, zu Zwecken der Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung.

Wie setzen wir diesen Zweck um?

Die wichtigste Veranstaltung des Jahres ist der im Jahr 2011 ins Leben gerufene Fachanwaltstag für IT-Recht. Diese ganztägige, in Kooperation mit der davit durchgeführte Fortbildungsveranstaltung steht unter dem Motto „Von Fachanwälten für Fachanwälte, aus der Praxis für die Praxis“. Teilnahmevoraussetzung ist, dass erfolgreich der Fachanwaltslehrgang für IT-Recht absolviert wurde. Unser Ziel ist es, in dieser Veranstaltung mehrere Bereiche der Tätigkeit eines Fachanwalts für IT-Recht abzudecken und nicht nur ein spezielles Thema abzuarbeiten. So soll über die Jahre das gesamte Spektrum immer wieder aufgefrischt und mit Erfahrungen aus der Praxis angereichert werden. Die Veranstaltung findet regelmäßig im Oktober in zeitlicher Nähe zum Bayerischen IT-Rechtstag statt. Wenn Sie sich ein Bild über die vergangenen Veranstaltungen machen wollen, klicken Sie sich einfach durch unser Archiv. Die Veranstaltung ist regelmäßig ausgebucht. Wenn Sie zukünftig frühzeitig eine Einladung erhalten wollen, melden Sie sich mit Ihren Kontaktdaten in unserer Datenbank an.

Über diese Veranstaltung hinaus fördert der Verein in Kooperation mit Universitäten IT-rechtliche Dissertationen und gibt so jungen Kollegen mit Interesse am IT-Recht die Möglichkeit, ihr Forschungsvorhaben auch der IT-Rechts-Anwaltschaft zu präsentieren. Wir planen, geförderte Doktoranden ihr Thema auf dem Fachanwaltstag vorstellen zu lassen.

Weiter will der Verein gemeinsam mit Universitäten, der Referendarsausbildung oder auch den Rechtsanwaltskammern für angehende Juristen/-innen oder junge Rechtsanwälte/-innen Informationsveranstaltungen über das Tätigkeitsfeld des Fachanwalts für IT-Recht durchführen. Sobald konkret Veranstaltungen anstehen, werden wir hierüber auf unserer Website informieren.

Sie wollen den Verein unterstützen?

Wenn Sie den Verein unterstützen wollen, gibt es viele Möglichkeiten.

Sie wollen spenden?

Natürlich können Sie ihn durch eine Spende finanziell unterstützen und erhalten hierzu eine Spendenbescheinigung. Sofern Sie spenden wollen, überweisen Sie den gewünschten Betrag auf das Vereinskonto bei der Volksbank Tettnang, BLZ 65191500, KtoNr.: 195965000, IBAN: DE77 6519 1500 0195 9650 00, BIC: GENODES1TET. Bitte geben Sie in der Überweisung Name und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können, oder senden Sie parallel eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an den Vereinsvorstand.

Sie haben eine Vortragsidee für den nächsten Fachanwaltstag?

Wenn Sie Fachanwalt für Informationstechnologierecht sind oder den Lehrgang erfolgreich absolviert haben und eine Idee für einen spannenden Vortrag aus Ihrer Praxis haben, freuen wir uns, Sie beim nächsten Fachanwaltstag als Vortragenden begrüßen zu können. Als gemeinnütziger Verein erwarten wir allerdings, dass Vorträge ohne Honorar gehalten werden und die Vortragsinhalte als Power-Point-Präsentation den Teilnehmern des Fachanwaltstages kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Angemessene Reisekosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn der Vortragende nicht darauf verzichtet. Wenn Sie wissen wollen, welche Vorträge bisher bei den vergangenen Fachanwaltstagen gehalten wurden, klicken Sie sich einfach durch unser Archiv mit den Rückblicken auf die früheren Fachanwaltstage.

Sie haben eine Idee für eine Veranstaltung?

Sie haben eine Idee, wie der Verein gemeinsam mit Ihnen eine Veranstaltung zur Fortbildung und Qualifikation für Juristinnen und Juristen aus dem Bereich Informationstechnologie-Recht durchführen könnte und wollen diese mit uns gemeinsam organisieren? Wenden Sie sich einfach an den Vorstand. Wenn die Veranstaltung unseren Satzungszweck trifft, freuen wir uns auf Ihre Ideen.

Vereinsstruktur

Vorstand

Der Verein wird durch einen zweiköpfigen Vorstand vertreten. Derzeit sind Vorstandsmitglieder


  •  
    RA Andreas Witte, Fachanwalt für Informationstechnologie (Vorsitzender)
     
    RA Michael Sauerwein, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Die Geschäftsstelle des Vereins ist derzeit:

Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V.
c/o RA Andreas Witte
Goethestr. 68
80336 München
T: +49 89 539557
F: +49 89 54416918
E: info@it-fachanwaltstage.de

Satzung

Der Verein verfolgt gemäß seiner Satzung (PDF) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Fortbildung und Qualifikation für Juristen und Juristinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus dem Bereich Informationstechnologie-Recht, zu Zwecken der Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung. Der Zweck wird insbesondere durch Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für Angehörige aller rechtsberatenden Berufe mit Bezug zum Informationstechnologie-Recht erreicht. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen werden veröffentlicht. Darüber hinaus widmet sich der Verein grundsätzlich Fragen und Problemen aus dem IT-Recht, Auswertung und Besprechung sowie eventuell Vorschläge zu Gesetzesvorlagen oder Gesetzesänderungen aus dem Bereich IT-Recht und Spendensammlung, die den vorgenannten Zwecken dienen.